Betreutes Wohnen (Bewo)

Psychisch behinderte Menschen die vorübergehend oder für längere Zeit nicht selbständig oder ohne fremde Hilfe leben können haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialgesetzbuch).

In Betracht kommen vor allem Personen, für die ein stationäres oder teilstationäres Angebot nicht oder nicht mehr die adäquate Hilfe darstellt und Personen, für die durch ein Angebot des selbständigen betreuten Wohnens eine stationäre oder teilstationäre Aufnahme in eine Einrichtung vermieden werden kann.

Diese Leistungen orientieren an den individuellen Bedürfnissen der Hilfesuchenden mit dem Ziel das selbstständige Wohnen zu ermöglichen.

Hilfe zum selbständigen Wohnen der Mülheimer Kontakte...

ist ein psychosoziales Hilfsangebot mit....

  • einer über 30-jährigen Erfahrung
  • einem professionellem und geschultem Team
  • modernen Ansätzen der ambulanten sozialpsychiatrischen Versorgung
  • Sicherstellung der privaten Lebensführung und Selbständikeit des Menschen
  • dem Vertrauen in die Bewältigung gesundheitlicher Krisen

Sie wünschen Hilfe zum selbständigen Wohnen?

Wir bieten Ihnen...

  • einen geschützten Rahmen, in dem Sie über Ihre privaten Probleme
      und lebenspraktischen Schwierigkeiten vertraulich reden können.

unterstützen Sie...

  • eine private und vertraute Lebenssituation zu erhalten, Ihre Selbständigkeit
      zu fördern und Krankenhaus- oder Heimaufenthalte zu vermeiden.

begleiten Sie...

  • in privaten und gesundheitlichen Konflikt- und Krisensituationen.

helfen Ihnen...

  • bei behördlichen, organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten.

fördern...

  • Ihre Unabhängigkeit und Selbständigkeit,
  • die Bewältigung Ihrer gesundheitlichen Krisen,
  • Ihre Freizeitgestaltung und sozialen Kontakte,
  • Ihre besonderen Fähigkeiten zu einer persönlichen Lebensgestaltung.

Sie möchten in Ihrer eigenen Wohnung leben?

Sie möchten in eine betreute Wohngemeinschaft ziehen?

Die Mülheimer Kontakte bieten im Rahmen des "Betreuten Wohnens" für psychisch kranke MitbürgerInnen zu einem auch die Betreuung in Wohngemeinschaftsform an. Hier stellen wir insgesamt 3 Wohngemeinschaften zur Verfügung.

Zum anderen können KlientInnen auch im "Betreuten Einzelwohnen" betreut werden, d.h. hier leisten wir die Betreuung in der eigenen Wohnung.

Als anerkannter Leistungsträger (LVR/LWL) bieten wir , über Mülheim an der Ruhr hinaus, unsere Hilfen im Fachbereich "Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung" auch für BürgerInnen in der Städte Essen, Duisburg und Oberhausen an.

Das Angebot als Leistungserbringer umfasst den Personenkreis:

  • Menschen mit einer psychischen Behinderung
  • Menschen mit einer Suchterkrankung

Voraussetzung für eine Aufnahme ist...

  • ein Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII, §§ 53, 54, IX § 55.
  • ein Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge
      Erwachsene im Alter von 18-21 Jahren nach §35a SGB VIII (KJHG) (Jugendhilfe).
  • ein persönlicher Hilfeplan, der Grundlage für den von Ihnen benötigten
      Betreuungsumfang ist.
  • in einer Wohngemeinschaft: den Wunsch in einer Gemeinschaft leben zu wollen

Dauer der Hilfsleistungen

Die Dauer und Art der Hilfsleistungen richten sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls die durch einen umfassenden Hilfeplan festgelegt werden. Erforderlich für die Betreuung ist ein Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Rahmen der §§ 53, 54 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr.6 SGB IX sowie der o.g. Hilfeplan.

Für seelisch behinderte junge Erwachsene im Alter von 18-21 Jahren richtet sich die Dauer und Art der Hilfsleistungen nach den Besonderheiten des Einzelfalls die durch einen Hilfeplan festgelegt werden. Erforderlich für die Betreuung ist ein Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII (KJHG) (Jugendhilfe).

Wir leisten Unterstützung bei der Beantragung.

Haben wir Interesse geweckt?
Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.